QES-Fernsignatur und eRezept: Digitale Signatur für Telemedizin-Anbieter

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens erfordert sichere und rechtskonforme Verfahren für die elektronische Unterzeichnung sensibler Dokumente. Besonders in der Telemedizin bietet die qualifizierte elektronische Signatur (QES) in Form der Fernsignatur eine praktikable und effiziente Lösung – vor allem für das digitale Ausstellen von eRezepten.

Telemedizinplattform mit Ärztin, die Patienten berät und digital Medizin verschreibt.

Was ist eine QES-Fernsignatur?

Die qualifizierte elektronische Signatur, kurz QES, ist die höchste Form der elektronischen Signatur und laut eIDAS-Verordnung der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Bei der QES-Fernsignatur erfolgt die Signaturprüfung über eine gesicherte Infrastruktur beim Vertrauensdiensteanbieter (Trust Service Provider).

Das bedeutet:

  • Keine Signaturkarte, kein Kartenlesegerät oder Hardware-Token notwendig
  • Signatur ortsunabhängig über Smartphone oder Webinterface mit stabiler Internetverbindung
  • Rechtsverbindlich und auditierbar innerhalb der EU

Im Gegensatz zur klassischen Signaturkarte wird bei der Fernsignatur keine physische Karte benötigt. Dennoch basieren beide Varianten auf qualifizierten Zertifikaten, die durch eine Zertifizierungsstelle ausgestellt werden. Diese Zertifikate garantieren die Identifikation der signierenden Person und die Integrität des Dokuments. Die Authentifizierung erfolgt in einer gesicherten Umgebung, etwa über Zwei-Faktor-Verfahren.

Auch Berufsträger wie Ärzte, Apotheker oder Juristen profitieren von der rechtssicheren Nutzung der Fernsignatur, insbesondere wenn sie regelmäßig digitale Schriftsätze oder Verträge unterzeichnen müssen.

Vorteile der QES-Fernsignatur für eRezepte

Gerade Anbieter digitaler Gesundheitsleistungen profitieren erheblich von der qualifizierten Fernsignatur in Verbindung mit dem eRezept:

 

  • Effizienzsteigerung: eRezepte, Aufklärungen, Schriftsätze und Einwilligungen und andere Dateien lassen sich schnell digital signieren
  • Rechtskonformität: Erfüllt die Anforderungen der eIDAS-VO, der Bundesnotarkammer (BNotK) und der Schriftform-Vorgaben für rechtskonform signierte Dokumente
  • Sicherheit: Vertrauliche medizinische Daten und Dokumente bleiben – mit der richtigen elektronischen Signaturlösung – geschützt in der lokalen Umgebung, z. B. in einem deutschen Rechenzentrum
  • Skalierbarkeit: Ideal für dezentrale Teams, medizinische Berufsträger und wachsende Unternehmen
  • Trust durch geprüfte Zertifikate: Die Vertrauensdienste gewährleisten höchste Standards bei der Signaturerstellung und -prüfung

Anwendungsbeispiel: Telemedizinanbieter mit QES-Funktionalität

Seit 2024 bietet eine spezialisierte Telemedizinplattform die Möglichkeit, eRezepte direkt im Anschluss an eine Online-Konsultation per QES-Fernsignatur auszustellen.

Ärztinnen und Ärzte können dabei Rezepte in weniger als 30 Sekunden digital signieren. Die technische Integration erfolgt ohne lokale Hardware, wodurch auch mobil arbeitende Ärzte flexibel bleiben.

Patienten erhalten ihr eRezept direkt über die Plattform und können es wahlweise:

  • an eine angebundene Versandapotheke übermitteln oder
  • bei einem gelisteten lokalen Partner vor Ort einlösen.

Das Ergebnis: Ein medienbruchfreier, effizienter Ablauf mit viel Flexibilität für alle Beteiligten – schnell, sicher und gesetzeskonform.

QES & eIDAS: Der rechtliche Rahmen

Die rechtlichen Grundlagen der qualifizierten elektronischen Signatur sind in der eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 festgelegt. Vertrauensdiensteanbieter, die QES ermöglichen, müssen in der EU Trusted List geführt sein. Für medizinische Anwendungen gilt:

  • Die Signatur muss auf einem qualifizierten Zertifikat beruhen, ausgestellt durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle
  • Die Identität der unterzeichnenden Person muss durch ein sicheres Identifikationsverfahren bestätigt werden (z. B. Video-Ident)
  • Die Signaturerstellung erfolgt über eine geprüfte Signaturerstellungseinheit
  • Nutzer erhalten so ein Höchstmaß an Rechtssicherheit und Nachvollziehbarkeit

Auch Vertragswerke wie z. B. Bundesrechtsanwaltskammerverträge (BRAK) oder medizinrechtliche Vereinbarungen, sowie medizinische Verordnungen können mit einer qualifizierten elektronischen Signatur rechtssicher abgeschlossen werden.

Ein Patient mit Schmerzen telefoniert va Videotelefonie mit einer Ärztin, die im Medikamente gibt, als Sinnbild für ein digitales Rezept.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen QES und QES-Fernsignatur?

Die QES-Fernsignatur ist eine Variante der qualifizierten elektronischen Signatur, bei der keine lokale Hardware oder Signaturkarte benötigt wird. Die Signatur erfolgt über eine sichere Serverumgebung des Vertrauensdienstes.

Ist eine QES-Fernsignatur für eRezepte gesetzlich erlaubt?

Ja, laut eIDAS-Verordnung ist die QES-Fernsignatur der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt und damit auch für medizinische Anwendungen wie eRezepte, oder auch Verträge mit Schriftformerfordernis, rechtlich zulässig.

Wie lange dauert eine digitale Signatur mit QES?

Mit einer gut integrierten Lösung können eRezepte in weniger als 30 Sekunden digital signiert werden – ideal für ärztliche Arbeitsabläufe.

Welche Anbieter bieten QES-Fernsignatur-Lösungen für Telemedizin an?

Achten Sie auf Vertrauensdiensteanbieter und Signaturerstellungseinheiten, die entweder direkt in der EU Trusted List verzeichnet sind oder als Signaturplattform die Verbindung zu einem solchen anbieten. Vor allem Anbieter mit expliziten Lösungen für elektronische Unterschriften im Gesundheitswesen mit hoher Nutzerfreundlichkeit sind geeignet für den Einsatz. Häufig handelt es sich dabei um Frontend-Lösungen für elektronische Signaturen, die mit einem oder mehreren TSP zusammenarbeiten. Prüfen Sie, dass alle rechtlichen und unternehmensinternen Anforderungen abgedeckt werden.

Fazit

Setzen Sie auf die QES-Fernsignatur, um Rezepte digital mit maximaler Sicherheit, Effizienz und Rechtskonformität zu signieren.

Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich jetzt beraten.

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